Lk 6, 1-5 Samstag, 22. Woche


Als Jesus an einem Sabbat durch die Kornfelder ging, rissen seine Jünger Ähren ab, zerrieben sie mit den Händen und aßen sie. Da sagten einige Pharisäer: Was tut ihr da? Das ist doch am Sabbat verboten! Jesus erwiderte ihnen: Habt ihr nicht gelesen, was David getan hat, als er und seine Begleiter hungrig waren -wie er in das Haus Gottes ging und die heiligen Brote nahm, die nur die Priester essen dürfen, und wie er sie aß und auch seinen Begleitern davon gab? Und Jesus fügte hinzu: Der Menschensohn ist Herr über den Sabbat.

 

Betrachtung: Als Jesus an einem Sabbat durch die Kornfelder ging, rissen seine Jünger Ähren ab

 

Die Jünger begannen, als sie die Felder durchwanderten, die Ähren zu rupfen. Nach Dtn 23,25 war das händische Pflücken einiger Ehren für Arme erlaubt und fiel nicht unter die Anklage des Diebstahls.

 

Dies erinnert mich an Kardinal Josef Frings aus Köln, auf denen das Wort „fringsen“ zurückgeht.

„fringsen“

Silvester 1946 hielt der Kölner Erzbischof Josef Kardinal Frings in St. Engelbert in Köln-Riehl seine Jahresendpredigt. Seit Wochen war es eiskalt in Deutschland, ein Ende des strengen Winters nicht abzusehen. Hunderttausende Menschen lebten in den Ruinen ihrer Häuser, die Lebensmittel waren knapp, Kohlen und andere Brennstoffe für die Öfen kaum zu bekommen, die politische, moralische und allgemeine Lage miserabel. Frings predigte unter anderem über die zehn Gebote. Zum 7. Gebot (Du sollst nicht stehlen) sagte er zum Entsetzen der britischen Besatzungsmacht: „Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder Bitten, nicht erlangen kann“. Einige Sätze später folgte die Mahnung, den eventuellen Schadensersatz dafür nicht zu vergessen.

 

Die Folgen sind bekannt. Menschen, die etwa Briketts von Eisenbahnzügen oder Lebensmittel stahlen, um nicht zu erfrieren und zu verhungern, sahen sich nun moralisch bestärkt. Die Worte des Erzbischofs schienen ihnen eine Rechtfertigung für die Entwendung von Eigentum, die strafrechtlich im damals noch geltenden „Mundraub“-Paragraphen 370 StGB behandelt war. Offenbar - genau geklärt ist das nicht - nahmen die Kohlendiebstähle Anfang 1947 deutlich zu. Schnell kam für „Kohlenklau“ das Wort „fringsen“ auf, und dieses Kunstwort fand später sogar Eingang in ein „Lexikon der Umgangssprache“. Es ist bis heute gut bekannt.

(veröffentlicht:https://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/historisches-archiv/projekte/schaetze-aus-dem-archiv-1/eine-predigt-mit-folgen-die-bedeutung-des-wortes-fringsen/)

Verletzung der Sabbatruhe

Die Pharisäer wussten offensichtlich, dass das Rupfen der Ähren kein Diebstahl war und deswegen berufen sie sich auf den Sabbat und werfen den Jüngern eine Verletzung der Sabbatruhe vor. Obwohl die Pharisäer die Jünger ansprechen antworteten nicht sie, sondern Jesus. Ein Sättigen des Hungernden auch am Sabbat ist erlaubt. Es ist ein Irrsinn, das Sabbatgebot im Gegensatz zur Stillung des Hungers zu stellen.

 

Dies meint: Edgar Wunsch, Pfarrer

 

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